Der Großhändler AEP wurde aufgrund der hohen Vergabe von Skonti verklagt und in erster Instanz wurde bereits im Juni 2016 entschieden, dass die Preisnachlässe von AEP unzulässig sind. Betroff en sind jedoch bei einer Bestätigung des Urteils durch den Bundesgerichtshof nahezu alle Großhändler und alle Apotheken. Rabatte, Skonti und Bonusvereinbarungen wären vermutlich bei einer entsprechenden Entscheidung des BGH, die im Oktober 2017 erwartet wird, nicht mehr möglich. Die Auswirkungen könnten elementar und in manchen Fällen existenziell sein.
Es würden also Einkaufsvorteile von 16.985,94 p.a. wegfallen. Bezogen auf den Rohertrag würde das eine Verschlechterung um ein Prozent bedeuten. Bei einem durchschnittlichen Gewinn in Apotheken von etwa sechs Prozent immerhin eine Gewinnreduzierung um 16,6 Prozent.