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12. Juli 2020

Apotheke verstehen, verbessern, verkaufen – Teil 1

Der Apothekenverkauf und die Apothekenübergabe - Wer wissen will, wie rentabel die eigene Apotheke ist, sollte die Strukturen der Apotheke kennen. Weitere Fragestellungen könnten auch sein: Wie stehe ich im Vergleich zu Mitbewerbern da? Ist meine Apotheke zukunftsfähig? Welchen Wert hat die Apotheke? Wo gibt es Optimierungspotential? Kann sich ein junger Kollege den Kauf der Apotheke leisten? Wie gehe ich beim Verkauf oder der Übergabe innerhalb der Familie vor?

Apotheke verstehen, verbessern, verkaufen – Teil 1

In Teil 1 haben wir berichtet, wie man die Einnahmensituation der Apotheke analysieren und auch verbessern kann.

In Teil 2 haben wir berichtet, wie Sie die Kostenpositionen in der Apotheke analysieren und optimieren können.

In Teil 3 haben wir erläutert, wie üblicherweise die Bewertung einer Apotheke erfolgt und wie sich Optimierungen des Ertrages in der Apotheke rechnerisch auf den Unternehmenswert auswirken. Heute möchten wir über die Vorgehensweise beim Verkauf der Apotheke berichten.

 

Um alle erforderlichen Schritte der Apothekenabgabe erfolgreich zu gehen, ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Verkauf der Apotheke zu beschäftigen. In der aktuellen Situation kann es auch durchaus etwas länger dauern, einen adäquaten Käufer zu finden. Vor allem, wenn man sich einen Wunschkandidaten vorstellt und dieser bestimmten Anforderungen erfüllen soll. Zunächst empfehlen wir zu überlegen, ob in der Planungsphase schon ein professioneller Berater mit entsprechender Branchenkenntnis und Erfahrung eingeschaltet werden soll. In dieser Phase kann man viele Fehler machen beziehungsweise Handlungen unterlassen, die sich erheblich auf den möglichen zu erzielenden Apothekenverkaufspreis auswirken könnten. Oder sogar den wohlverdienten Ruhestand unnötig verzögern.

Vorbereitung der Apothekenabgabe

  • Bestimmung des richtigen Abgabezeitpunktes unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Bestimmung des richtigen Abgabezeitpunktes unter liquiden Gesichtspunkten nach Erstellung einer persönlichen Liquiditäts- und Rentenplanung unter Berücksichtigung des möglichen Verkaufserlöses
  • Erforderliche Maßnahmen vor Abgabe festlegen (siehe auch Teil 1 und 2)
  • Bestimmung des Verkaufspreises (siehe auch Teil 3)

 

Sobald der Abgabezeitpunkt und der Verkaufspreis bestimmt sind, kann dann die Suche nach einem geeigneten Nachfolger beginnen. Eine zentrale Empfehlung ist es, hier auf absolute Diskretion zu achten. Wir raten dringend davon ab, die Apotheke über verschiedene Apothekenbörsen oder Makler anzubieten. Oder auch unterschiedliche am Markt aktive Unternehmen wie Großhändler, Banken, Einzelpersonen über den geplanten Apothekenverkauf zu informieren. Nicht selten kommt es vor, dass dadurch der Apothekenverkauf erheblich erschwert wird. Wenn erst einmal über einen längeren Zeitraum die Verkaufsabsicht bekannt ist, sinken die Erfolgschancen. Grund ist, dass seitens der möglichen Käufer ein „Haken“ befürchtet wird, wenn die Apotheke schon lange am Markt ist.

Wo finde ich einen Nachfolger

Wo finde ich einen Nachfolger

  • Inserat
  • Kollegen befragen, die erst vor kurzem ihre Apotheke abgegeben haben, ob sie Interessenten hatten, denen diese Apotheke nicht zugesagt hat, die aber niederlassungswillig sind
  • Angestellte Approbierte als potentieller Nachfolger
  • Apothekenmärkte nutzen
  • Abgabedateien Steuerberater, Makler etc.

Wenn Sie sich entscheiden, einen Berater oder Makler beim Verkauf und optimalerweise schon in der Planungsphase einzubinden, ist es wichtig, sich vorher einen Eindruck über das Unternehmen und die handelnde Person zu verschaffen:

  • Welche Qualifi kation liegt seitens des Beraters / Maklers vor (Ausbildung, Erfahrung, Fachwissen)?
  • Gibt es Referenzen (gegebenenfalls auch beim Verkauf von Apothekenverbunden)?
  • Wie ist die konkrete Vorgehensweise?

 

Wichtig ist, dass Sie sich einen persönlichen Eindruck verschaffen. Die Chemie muss stimmen. Immerhin geht es um Ihr Lebenswerk! Ist ein Nachfolger gefunden, kann der Kaufvertrag erstellt werden. Musterverträge zur Durchsicht gibt es beim LAV. Wenn Sie einen Anwalt mit der Erstellung beauftragen, klären Sie vorab unbedingt die Honorarfrage. Bei einem Apothekenkaufvertrag handelt es sich um kein hoch kompliziertes Vertragswerk. Insofern sollten die Kosten angemessen sein.

Übliche Kaufvertragsinhalte (keine abschließende Aufzählung):

  • Käufer und Verkäufer benennen
  • Was wird verkauft: Beschreibung Kaufgegenstand (Inventarverzeichnis)
  • Regelung Abgrenzung von Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Wie wird verkauft: Erklärungen des Verkäufers (beispielsweise zu Abgabe revisionsfähig)
  • Übergabezeitpunkt und Besitzübergabe
  • Warenlager, Regelung von Abschlägen, Erstellung Inventur. (Meist werden Abschläge in Höhe der erhaltenen Rabatte vereinbart und eine Fremdfirma mit Erstellung der Inventur beauftragt)
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Eintritt in Dauerschuldverhältnisse: Verträge die nicht übergehen, benennen. Grundsätzlich gehen alle Verträge auf den Übernehmer über (Mitarbeiter, EDV-Verträge, Leasingverträge etc.)
  • Wettbewerbsverbot für Abgeber
  • Regelung bei Tod, Berufsunfähigkeit, Abgeber/Übernehmer vor Übergabe
  • Rücktrittsrechte, salvatorische Klausel etc.

 

Der Kaufvertrag wird üblicherweise unter dem Vorbehalt der Erteilung einer Betriebserlaubnis, dem Zustandekommen eines Mietvertrages und der Vorlage einer Finanzierungsbestätigung, geschlossen. Gerne unterstützen und beraten wir Sie bei allen Themen rund um die Abgabe Ihrer Apotheke. Sprechen Sie uns an!